ArchivDeutsches Ärzteblatt PP10/2008Praxisverkäufe: Ungleichbehandlung
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LNSLNS Ich finde Ihren Beitrag zum Thema „Praxisverkäufe“ unangemessen und sehr ärgerlich. Ich ärgere mich darüber, weil der Beitrag mit keiner Silbe erwähnt, dass Sie zum Beispiel im Großraum Köln-Bonn keine orthopädische Praxis mit Kassensitz unter 150 000 Euro kaufen können. Auch hier geben die Gerätschaften der Praxis keineswegs noch etwas her. Sie sind vom sich in den Ruhestand verabschiedenden Vorbesitzer und können oft nur noch abgeschrieben werden. Ich weiß hier durchaus, von was ich spreche, da mein Mann als niedergelassener Orthopäde eine Praxis erworben hat.

Über den unter Ärzten allgemein akzeptierten sogenannten Goodwill beim Kauf einer Praxis habe ich noch nie irgendwo ein kritisches Wort gelesen, schon gar nicht im Ärzteblatt!

Mir geht die Ungleichbehandlung zwischen Psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten ohnehin gewaltig auf die Nerven. Artikel wie Ihre untermauern das noch. Solange selbstverständlich für die Übernahme einer kassenärztlichen Praxis von Ärzten Summen um die 100 000 Euro verlangt und bereitwillig finanziert über Kredite bezahlt werden, solange dieses Thema nicht ebenfalls breit im Ärzteblatt diskutiert wird, finde ich Artikel wie den Ihren nachgerade unverschämt. Es gibt überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund, warum es vor diesem Hintergrund gegen die guten Sitten verstoßen soll, wenn Psychologische Psychotherapeuten ihre Praxen ebenfalls verkaufen – immerhin für nur die Hälfte der Summe, die für eine Arztpraxis zu bezahlen ist.
Dagmar Meyer-Anuth, Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Supervisorin, Auf dem Schurwessel 5, 53347 Alfter

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