BRIEFE
Praxisverkäufe: Schlag ins Gesicht


Die Einseitigkeit der betreffenden Funktionäre ist das eigentliche Problem und meines Erachtens ein Skandal, weil sie Rechtsbrüche nicht ahnden. Solch ein Verhalten ist unredlich, unseriös und alles andere als integer.
Die letzte einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. 2. 08 läuft darauf hinaus, dass der ideelle Wert einer Praxis sich u. a. am Jahresumsatz orientieren soll. Entscheidend sei aber der „Vorbehalt des Marktes“. Mit anderen Worten: Die Beteiligten müssen sich einigen. Wenn sich Kammerfunktionäre als „Bewertungskommissare“ aufspielen, werden sie der jeweiligen Beratungsfunktion, die sie eventuell auf Wunsch beider Seiten einnehmen könnten, absolut nicht gerecht.
Damit ist niemandem geholfen.
Gustav Josef Brudy, Dipl.-Psych., Rheinstr. 44, 64589 Stockstadt/Rhein