ArchivDeutsches Ärzteblatt PP10/2008Praxisverkäufe: Schlag ins Gesicht
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LNSLNS (. . .) Für die Praxisverkäufer geht es um einen Bestandteil ihrer Altersversorgung. Dieser Tatbestand jedoch wird seltsamerweise bei der bisherigen Argumentation zum Thema Praxisverkauf weitestgehend außer Acht gelassen. Genau dies ist wirklich ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die gegen manchen Widerstand das Psychotherapeutengesetz erreicht und dadurch erst sich und den nachfolgenden Generationen der Psychotherapeut(inn)en die Existenz geschaffen und gesichert haben! Diese Realität soll nun gegen eben diese Kolleg(inn)en verwendet werden. Der Umgang ist nicht zu rechtfertigen, und gerade dann nicht, wenn Vertragsbruch bzw. die Bereitschaft dazu seitens einzelner Käufer die Grundlage ist.

Die Einseitigkeit der betreffenden Funktionäre ist das eigentliche Problem und meines Erachtens ein Skandal, weil sie Rechtsbrüche nicht ahnden. Solch ein Verhalten ist unredlich, unseriös und alles andere als integer.

Die letzte einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. 2. 08 läuft darauf hinaus, dass der ideelle Wert einer Praxis sich u. a. am Jahresumsatz orientieren soll. Entscheidend sei aber der „Vorbehalt des Marktes“. Mit anderen Worten: Die Beteiligten müssen sich einigen. Wenn sich Kammerfunktionäre als „Bewertungskommissare“ aufspielen, werden sie der jeweiligen Beratungsfunktion, die sie eventuell auf Wunsch beider Seiten einnehmen könnten, absolut nicht gerecht.

Damit ist niemandem geholfen.
Gustav Josef Brudy, Dipl.-Psych., Rheinstr. 44, 64589 Stockstadt/Rhein

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