ArchivDeutsches Ärzteblatt PP10/2008Praxisverkäufe: Nicht auf dem Rücken des Nachwuchses
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Wir freuen uns über Ihr Editorial, in welchem Sie unangemessen hohe Verkaufspreise für psychotherapeutische Kassensitze anprangern und eine klare Linie einfordern.

Schon seit Langem ist der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP) in besonderer Weise mit dieser Thematik befasst, da er sowohl Psychologische Psychotherapeuten als auch Psychotherapeuten in Ausbildung vertritt. In dieser Frage steht der Verband eindeutig an der Seite des Nachwuchses: „Einen Preis für eine Psychotherapie-Praxis zu verlangen, der den Verkehrswert übersteigt, ist unethisch und unkollegial.“ Dies betont Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Bundesvorsitzende des VPP im BDP, in „VPP aktuell“, Heft 01/2008 zum Titelthema „Praxiswert“. Doch wie hoch ist der Verkehrswert, der immaterielle Wert einer Psychotherapie-Praxis? Differenziert stellt BDP-Jurist Jan Frederichs in gleicher Ausgabe dar, warum noch keine Einigkeit zu bestehen scheint, wie sich der objektive Verkehrswert einer psychotherapeutischen Praxis bemisst: Die Wertermittlung bewege sich zwischen der Behauptung, der Verkehrswert sei stets der konkret höchst erzielbare Preis und der Entscheidung des baden-württembergischen Zulassungsausschusses, die Praxis habe gar keinen Goodwill-Wert und sei deswegen nur 2 940 Euro wert (das zugehörige Gerichtsverfahren ist noch anhängig).

Welche Position sich durchsetzen wird, dafür dürfte laut Frederichs von besonderer Bedeutung die Auffassung der Kammern sein – mit Blick auf die eigenen Berufsordnungen, „nach denen hohe Preise sittenwidrig bzw. unkollegial sein können“. In diesem Zusammenhang verweist er insbesondere auf die Darstellung aus der niedersächsischen Kammer (Rüping/Mittelstaedt: Abgabe, Kauf und Bewertung psychotherapeutischer Praxen).

Eva Schweitzer-Köhn macht zum Abschluss ihres Beitrags „Ethische Überlegungen zum Praxisverkauf“ deutlich: „Für mangelhafte Altersvorsorge oder andere gefühlte Ungerechtigkeiten sind die nachwachsenden Kollegen nicht verantwortlich. Der Wunsch nach einem Ausgleich darf nicht auf deren Rücken ausgetragen werden.“
Heinrich Bertram, Bundesvorsitzender des VPP im BDP

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Stellenangebote