ArchivDeutsches Ärzteblatt41/2008Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 4: Therapiehinweis zu Leflunomid

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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 4: Therapiehinweis zu Leflunomid

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LNSLNS Vom 15. Mai 2008
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2008 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11155), zuletzt geändert am 15. Mai 2008 (BAnz. S. 2851), wie folgt zu ändern:

I. In der Anlage 4 der Arzneimittel-Richtlinie wird im Therapiehinweis „Leflunomid“ der Abschnitt „Kosten“ wie folgt ergänzt:
Unterhalb der Kostentabelle wird eine weitere Fußzeile angefügt:
„Die Preiskalkulation von Infliximab erfolgte auf der Basis eines Patienten mit einem Standardgewicht von 70 kg.“
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.
g-ba.de veröffentlicht.

Siegburg, den 15. Mai 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende

Hess

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