BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung: Anpassung der Dokumentation


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 beschlossen, die Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung in der Fassung vom 26. Juni 1998 (BAnz. S. 12 723), zuletzt geändert am 23. Oktober 1998 (BAnz. 1999, S. 947), wie folgt zu ändern.
I. Nummer 5 „Dokumentation und Auswertung“ wird wie folgt neu gefasst:
„5. Dokumentation und Auswertung
– Anamnestische Befunde, Untersuchungsergebnisse und veranlasste Maßnahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung werden auf einem Berichtsvordruck (Anlage) aufgezeichnet. Auf die Vollständigkeit der Eintragungen ist zu achten.
– Der Berichtsvordruck verbleibt beim Arzt.
– Werden infolge der Untersuchung weitere Maßnahmen veranlasst, so sind die hierfür relevanten Gründe durch entsprechende Kennzeichnung (Eintragen von Kennziffern) auf dem Dokumentationsbogen auszuweisen.
– Einzelheiten zum Verfahren und zur Durchführung von Auswertungen der Aufzeichnungen sowie der Evaluation der Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten können durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.
– Der zuständige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist dazu berechtigt, Änderungen am Dokumentationsbogen der Jugendgesundheitsuntersuchung vorzunehmen, deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt, soweit dadurch der Dokumentationsbogen nicht in seinem wesentlichen Inhalt geändert wird.“
II. Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 19. Juni 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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