Der Erweiterte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 7. Sitzung am 27. und 28. August 2008 einen Beschluss zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung in den Teilen A bis H mit Wirkung zum 1. September 2008 getroffen.
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