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Diagnoseverfahren: Industrie profitiert von IGeL-Leistungen


Schulze erinnerte daran, dass gesetzlich Krankenversicherte wichtige labormedizinische Testverfahren jahrelang nur als Selbstzahler nutzen konnten, obwohl keine medizinischen Gründe dagegen gesprochen hätten. Dies belegten spätere Aufnahmen in den Leistungskatalog der Krankenkassen, wie zuletzt beim Chlamydien-Screening. Mittlerweile akzeptierten viele Kassen Selbstzahlerleistungen als Ergänzung ihrer Leistungspalette. Schulze empfahl den Kassen, diese in Wahltarifen anzubieten. Solche Tarife mit labordiagnostischen Früherkennungstests könnten ein Element im Kassenwettbewerb sein. Sie seien zudem eine Entlastung der Kassen, keine Entsolidarisierung. Nach Angaben des VDGH sind knapp 20 Prozent der IGeL-Angebote labordiagnostische Leistungen.
Differenziert äußerte sich auch Dr. med. Lothar Krimmel, der als „Vater“ des IGeL-Konzepts gilt. Es sei seinerzeit eine Antwort der Ärzteschaft auf Budgetierung und Verweigerung der Finanzierung neuer Leistungen gewesen, betonte Krimmel: „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wollte niemals einen Markt aus Marketinggründen.“ Nach wie vor werde der Kern des Angebots von empfehlenswerten Leistungen gebildet, über die Ärzte GKV-Versicherte schon aus haftungsrechtlichen Gründen aufklären müssten, zum Beispiel reisemedizinische Vorsorge, Akupunktur, PSA-Test. Die Krankenkassen seien im IGel-Bereich oft keine guten Ratgeber für ihre Versicherten, weil sie in der Regel „ihr Image als Vollversorger aufrechterhalten wollen“, so Krimmel. Rie
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