

Vorsicht ist auch geboten bei der Kopie von Stadtplänen aus dem Internet. Diese seien urheberrechtlich geschützt und dürften nur mit Zustimmung des Urhebers benutzt werden, betonte Baars. Manche Unternehmen verwendeten sogenannte Webcrawler, die früher oder später jede Verwendung von Kartenmaterial auf privaten oder gewerblichen Homepages fänden. Damit sei dann häufig sogar das automatisierte Ausfertigen der Abmahnungen verbunden.
„Stadtpläne können häufig gegen Zahlung einer Lizenzgebühr heruntergeladen werden. Zum Teil gibt es auch kostenfreie Angebote. Eine sorgfältige Recherche vor der Kopie von Stadtplänen ist jeder Ärztin/jedem Arzt daher dringend zu empfehlen“, unterstrich Rechtsanwältin Baars. hil
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