AKTUELL
Gendiagnostikgesetz: Arztvorbehalt bleibt


Gendiagnostische
Untersuchung:
Die
rechtlichen
Grundlagen der
Tests werden im
Gendiagnostikgesetz
neu
geregelt.
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Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, begrüßte die Verankerung des Arztvorbehalts bei prädiktiven genetischen Untersuchungen im Gesetzentwurf. Dieser enthalte jedoch auch eine Reihe von Regelungen, die korrekturbedürftig seien. So ließen die weit in das ärztliche Berufsrecht hineinreichenden Regelungen zur Qualitätssicherung, zur Prüfung der Qualifikation von Ärzten sowie zur Feststellung des allgemein anerkannten Stands von Wissenschaft und Technik die verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereiche außer Acht. Die Festlegung der Qualifikationsanforderungen obliege beispielsweise den Landesärztekammern. ER