MEDIEN
Infoblatt: Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten
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Im Praxisalltag der niedergelassenen Vertragsärzte tritt verstärkt die Frage auf, wie Medizinprodukte abgerechnet werden können. Dabei gelten für Medizinprodukte besondere Abrechnungsregeln, wenn sie nicht über Praxis- und Sprechstundenbedarf, Honorare, Hilfs- und Verbandmittel oder Sachkostenpauschalen abgerechnet werden können. Konkretisiert werden diese Regeln durch die Bundesmantelverträge und die regionalen Verträge auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen. Seit Juli 2008 gilt zudem die erweiterte Arzneimittelrichtlinie für die Verordnungsfähigkeit von arzneimittelähnlichen Medizinprodukten, die die Erstattungsfähigkeit regelt. EB
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