AKTUELL
Weiterbildung: Mustervertrag erleichtert Klinikwechsel


Für angehende
Orthopäden und
Unfallchirurgen
soll eine Rotation
während der Weiterbildung
künftig
einfacher sein.
Foto: mauritius images
Nach der Vereinbarung garantiert das Stammkrankenhaus, dass das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, und zahlt weiterhin die monatlichen Bezüge. Mehrarbeit und Dienste werden durch das Weiterbildungskrankenhaus vergütet, das auch die Kosten für die Haftpflichtversicherung übernimmt. Darüber hinaus erfasst der Vertrag auch die Urlaubsregelung, das Weisungsrecht sowie die grundlose Vertragsauflösung. Unterschiede zwischen der Stamm- und der Weiterbildungsklinik in den Bereichen Versicherungsschutz, Arbeitszeiten und Dienstvergütung werden durch den Vertrag geregelt. Die Mustervereinbarung ist über die Geschäftsstelle der Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie in Berlin erhältlich (www.dgu-online.de). Mei
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