
Noch nie habe ich eine so klare, eindeutig und konsequent begründete Publikation zu diesem Thema gelesen. Endlich wird um ein Delikt nicht mit Scheinbegründungen herumgeeiert, sondern in einleuchtenden Worten die Strafbarkeit der Zirkumzision aus religiösen Gründen bei nicht einwilligungsfähigen Jungen begründet. Ich – und sicherlich auch andere Leser – würde mich freuen, eine Stellungnahme derselben Autoren zu lesen zu der Frage der Strafbarkeit der Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Mädchen aus religiösen Gründen (andere Gründe dürften wohl kaum infrage kommen) . . .
Dr. med. Albrecht Pitzken, Oberdreispringen 2, 51429 Bergisch Gladbach
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