
Ich bin mir sicher, dass die Mehrzahl, insbesondere der in Krankenhäusern angestellten Kolleginnen und Kollegen beinahe täglich gezwungen ist, gegen § 2 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte zu verstoßen, der da lautet: „Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.“
Dr. med. Thomas Tatschner, Breitfeldweg 7 b, 97218 Gerbrunn
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