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Selbstständige in der GKV: Verbraucherschützer empfehlen Wahltarif
PP 7, Ausgabe November 2008, Seite 500


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ddp
Eine Ausnahme gibt es nach Ansicht der Verbraucherschützer aber: Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, müssten sich bis zum Jahresende bei Bedarf um eine Krankenkasse kümmern, die einen Wahltarif „Krankengeld“ anbietet. Hintergrund: Der gesetzliche Anspruch auf einen entsprechenden Schutz entfällt zum 31. Dezember 2008.
Einen Wahltarif mit vier Klassen bietet derzeit bereits die Barmer Ersatzkasse an. Versicherte können wählen, ob sie vom 15., 22., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit an Krankengeld erhalten möchten. Die Höhe der Prämie richtet sich bei Selbstständigen nach der gewählten Option, dem Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten. Andere Krankenkassen, wie die DAK, verweisen darauf, dass sie in Kürze Wahltarife anbieten werden. Rie
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