POLITIK
114. Hauptversammlung des Marburger Bundes: Ärztetarife für alle Ärzte!
DÄ plus


Der Einsatzwille
seiner Mitglieder
sei die wichtigste
Stärke des Marburger
Bunds, betonte
Rudolf Henke in
seinem Bericht zur
Lage – lang anhaltender
Applaus. Fotos: Christian Griebel
Die öffentliche Veranstaltung am ersten Tag der Hauptversammlung widmete sich der unbefriedigenden Situation der überwiegend forschenden Ärzte in Universitätskliniken. Diese fallen (noch) nicht unter den Tarifvertrag für die Ärzte an Universitätskliniken, was beispielsweise für einen Assistenzarzt im fünften Berufsjahr eine Gehaltseinbuße in Höhe von 10 000 Euro im Jahr nach sich zieht. Für einen Oberarzt im siebten Berufsjahr sind es sogar 25 000 Euro. „Wir haben damals vom ersten bis zum letzten Tag dafür gekämpft, dass alle Mitarbeiter eines Universitätsklinikums, die als Arzt oder in einer arztähnlichen Tätigkeit beschäftigt sind, den gleichen Tarifvertrag bekommen“, erinnerte sich Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg, an die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Jahr 2006. Die Finanzminister der Länder hätten an dieser Stelle jedoch auf stur geschaltet. Montgomery: „Heute zahlen wir den Preis dafür: Immer weniger Ärzte wollen forschend tätig sein.“ Dies gelte nicht nur für den Nachwuchs, berichtete Ministerialdirektor Wedig von Heyden, Generalsekretär des Wissenschaftsrats: „Die Universitätsklinika bekommen auch zunehmend Schwierigkeiten, entsprechende Oberärzte zu finden, die dann eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen.“
Mit Sorge sehe der Marburger Bund, dass die überdurchschnittliche Leistungs- und Einsatzbereitschaft der in der Forschung tätigen Mediziner vielfach nicht angemessen gewürdigt werde, heißt es in einem einstimmig gefassten Beschluss der 114. Hauptversammlung. Fehlende Anerkennung, mangelnde finanzielle Unterstützung und unzureichende Strukturen hielten begabte Mediziner von der Forschung fern, veranlassten sie, ins Ausland zu abzuwandern beziehungsweise aus dem Ausland nicht nach Deutschland zurückzukehren. Henke: „Die tarifliche Gleichbehandlung der forschenden Kollegen ist unsere Minimalforderung, um in Zeiten des stärker werdenden Ärztemangels überhaupt noch qualifizierten Nachwuchs für die Wissenschaft gewinnen zu können.“ Der MB-Vorsitzende forderte die Wissenschaftsminister der Länder auf, bis zur kommenden Tarifrunde zwischen dem Marburger Bund und der TdL Anfang 2009 ein Umdenken in ihrem Arbeitgeberverband einzuleiten. Wer forschende Ärzte mit Gehaltsabschlägen bestrafe, dürfe sich nicht wundern, wenn die klinische Forschung hierzulande ihre internationale Konkurrenzfähigkeit verliere.
Ein offenes Ohr
für die Sorgen der
Medizinstudierenden
hatte Ulla
Schmidt am Rande
der Hauptversammlung.
Martin Feindor,
Agnes Baj und
Patrick Weinmann
(v. l.) mit der Bundesministerin
für
Gesundheit
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Ausgeschlossen sind solche Arbeitskampfmaßnahmen bekanntlich an den kirchlichen Krankenhäusern. Um die katholische und die evangelische Kirche dennoch zu Tarifgesprächen zu bewegen, will der MB seine Mitglieder verstärkt über die bestehenden Vergütungsunterschiede zwischen den Klinikarbeitgebern informieren. Je mehr ärztliche Stellen in den konfessionellen Krankenhäusern nicht besetzt werden können, desto größer ist die Bereitschaft der Kirchen zu verhandeln, lautet das Kalkül. „Im kommenden Jahr zahlen die Kommunen ärztlichen Berufsanfängern 3 662 Euro im Monat, der Caritastarif liegt bei 3 105 Euro plus 90 Euro je Kind“, berichtete Henke der Hauptversammlung. Bei Ärzten, die aus einer kommunalen Klinik oder aus einem Universitätsklinikum wechselten und die bereits Berufserfahrung hätten, könne der Unterschied sogar bei mehreren Tausend Euro im Jahr liegen. Denn Neueinsteiger aus dem nicht kirchlichen Bereich würden stets in die niedrigste Entgeltstufe 1 eingruppiert. Per Beschluss forderten die Delegierten die katholischen und evangelischen Klinikarbeitgeber abermals auf, umgehend Tarifverhandlungen mit dem MB aufzunehmen mit dem Ziel, die Arbeitsverhältnisse an kirchlichen Krankenhäusern den arztspezifischen Regelungen der bereits abgeschlossenen Tarifverträge mit den Kommunen, den Ländern und den privaten Häusern anzupassen.
An die Abgeordneten des Europäischen Parlaments appellierte die 114. Hauptversammlung, das Bestreben der Europäischen Kommission und des Rats der Europäischen Union abzulehnen, das eine Unterteilung der Bereitschaftsdienste in „inaktive“ und „aktive“ Phasen vorsieht. Zur ausschlaggebenden Richtlinie 2003/88/EG habe der Europäische Gerichtshof unmissverständlich festgestellt, dass die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes von Ärztinnen und Ärzten in Gesundheitseinrichtungen Arbeitszeit sei. Dabei müsse es bleiben. Die am 5. November mit großer Mehrheit getroffene Entscheidung im Sozialausschuss des Europäischen Parlaments, dem Vorschlag der EU-Kommission nicht zu folgen, mache Mut, betonte Henke – „entscheidend ist aber das Votum des Parlaments Mitte Dezember“. Dieses müsse aber mit der absoluten Mehrheit des Parlaments – also nicht nur der Anwesenden – gegen die Revision der Richtlinie ausfallen, erläuterte Gabi Zimmer, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Fraktion Die Linke, den Delegierten: „Ich bin da eher skeptisch, dass das gelingt.“
Als in dieser Form „unzureichend und nicht sachgerecht“ kritisierte die 114. Hauptversammlung einen Passus im aktuellen Entwurf zum Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz, der sich mit der Finanzierung der Kosten für die ärztliche Weiterbildung im Krankenhaus beschäftigt. Demnach soll geprüft werden, ob zur sachgerechten Finanzierung der mit der Weiterbildung verbundenen Mehrkosten Zu- oder Abschläge für bestimmte Leistungen oder Leistungsbereiche in Abhängigkeit von Qualitätsindikatoren erforderlich sind. Der MB fordert, diesen Auftrag zu streichen. Stattdessen müsse die Unterfinanzierung der Krankenhäuser und damit auch der Weiterbildung beendet werden. Hintergrund ist die Sorge, dass die ärztliche Weiterbildung auf diesem Weg monetär messbar und so Bestandteil von Budgetverhandlungen werden könnte.
Jens Flintrop
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