

Die Bologna-Erklärung ist eine freiwillige politische Willensbekundung. In Deutschland setzte man die Vorgaben folgendermaßen um: Im Hochschulrahmengesetz wurde die Möglichkeit verankert, Bachelor-/Masterstudiengänge einzuführen. Noch wichtiger sind aber die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz und die Regelungen der Bundesländer. In Deutschland sind schon 75 Prozent der Hochschulstudiengänge auf Bachelor und Master umgestellt. Bei den Medizinern und Juristen hat sich bisher jedoch nichts geändert.
Das Medizinstudium mit seinen Staatsexamina ist in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Im Rahmen der Experimentierklausel (§ 41 ÄAppO, Modellstudiengänge) wäre aber die Einführung eines Bachelor/ Master möglich. BH
Anzeige
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.