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Patientenverfügungen: Dritte Initiative als Kompromiss
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Der Entwurf spricht Patientenverfügungen eine grundsätzliche Verbindlichkeit zu, auch wenn diese nur mündlich geäußert wurden. Notwendig sei es aber immer, die aktuelle Situation des Patientenwillens zu ermitteln, betonte Faust.
Ärztinnen und Ärzte sollen im Unterschied zu der Initiative der Gruppe um Stünker nicht nur Ausführende der Patientenverfügung sein, sondern „aktiv“ an der Ermittlung des Patientenwillens beteiligt werden, erklärte Zöller. Viel Raum soll für eine individuelle Betrachtung bleiben. „Sterben ist nicht normierbar“, betonte der CSU-Abgeordnete. Däubler-Gmelin nannte den Entwurf einen „pragmatischen Ansatz“, der auf Bewährtem aufbaue. „Wir wollen die gute ärztliche Praxis gesetzlich festschreiben“, sagte sie.
Die Deutsche Hospiz-Stiftung nannte den Entwurf ein „Placebo“. Er sei alles andere als ein gangbarer Kompromiss. Fehlinterpretationen würden durch die Gültigkeit von mündlichen Äußerungen Tür und Tor geöffnet. Noch in diesem Monat soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Die erste Lesung ist noch für dieses Jahr, die entscheidende Abstimmung im Parlament für das Frühjahr 2009 geplant. ER
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