ArchivDeutsches Ärzteblatt47/2008Patientenverfügungen: Dritte Initiative als Kompromiss

AKTUELL

Patientenverfügungen: Dritte Initiative als Kompromiss

Richter-Kuhlmann, Eva

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Einen dritten, fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen haben Abgeordnete um den Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) vorgelegt. Der Entwurf sei als „Kompromiss“ zwischen den beiden bislang vorliegenden Konzepten der Abgeordnetengruppen um Wolfgang Bosbach (CDU) und Joachim Stünker (SPD) zu verstehen, betonten Hans Georg Faust (CDU), Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (Die Linke).

Der Entwurf spricht Patientenverfügungen eine grundsätzliche Verbindlichkeit zu, auch wenn diese nur mündlich geäußert wurden. Notwendig sei es aber immer, die aktuelle Situation des Patientenwillens zu ermitteln, betonte Faust.

Ärztinnen und Ärzte sollen im Unterschied zu der Initiative der Gruppe um Stünker nicht nur Ausführende der Patientenverfügung sein, sondern „aktiv“ an der Ermittlung des Patientenwillens beteiligt werden, erklärte Zöller. Viel Raum soll für eine individuelle Betrachtung bleiben. „Sterben ist nicht normierbar“, betonte der CSU-Abgeordnete. Däubler-Gmelin nannte den Entwurf einen „pragmatischen Ansatz“, der auf Bewährtem aufbaue. „Wir wollen die gute ärztliche Praxis gesetzlich festschreiben“, sagte sie.

Die Deutsche Hospiz-Stiftung nannte den Entwurf ein „Placebo“. Er sei alles andere als ein gangbarer Kompromiss. Fehlinterpretationen würden durch die Gültigkeit von mündlichen Äußerungen Tür und Tor geöffnet. Noch in diesem Monat soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Die erste Lesung ist noch für dieses Jahr, die entscheidende Abstimmung im Parlament für das Frühjahr 2009 geplant. ER

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote