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Es ist ein unter Kollegen weit verbreiteter Irrtum, dass ein als Körperverletzung definierter ärztlicher Eingriff bereits dann straffrei ist, wenn das kompetente Einverständnis des Patienten vorliegt. Mit dieser Fiktion wären zum Beispiel auch verstümmelnde Eingriffe zum Vermeiden von Kriegsdienst straffrei. Ein ärztlicher Eingriff ist vielmehr unter den Voraussetzungen straffrei, dass sowohl das kompetente Einverständnis (nach entsprechender verständlicher Aufklärung) als auch eine nach den Regeln der ärztlichen Kunst gestellte Indikation vorliegen. Die Schönheitschirurgie befindet sich hier in einer Grauzone, Piercing allerdings wohl eher nicht . . . Fazit: Finger weg vom Piercing. Sollen andere sich strafbar machen, als Arzt hat man das gewiss nicht nötig.
Dr. Eva Maria Phieler, Kernscheider Höhenweg 14, 54296 Trier

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