ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2008Sonografie: Neue Standards gelten erst ab 1. April

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Sonografie: Neue Standards gelten erst ab 1. April

Korzilius, Heike

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Rund 70.000 sonografierende Ärztinnen und Ärzte müssen sich auf zusätzliche Prüfungen einstellen. Foto: laif
Rund 70.000 sonografierende Ärztinnen und Ärzte müssen sich auf zusätzliche Prüfungen einstellen. Foto: laif
Die neue Ultraschall-Vereinbarung tritt erst am 1. April 2009 in Kraft und nicht, wie zunächst geplant, am 1. Januar. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete in der letzten Ausgabe (Heft 48) ausführlich über die strengeren Qualitätskontrollen in der Sonografie, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt haben. Die Verschiebung des Inkrafttretens von Januar auf April hatte sich erst nach Redaktionsschluss von Heft 48 ergeben.

Der Grund liegt nach Angaben der KBV darin, dass nur so den Kassenärztlichen Vereinigungen ausreichend Zeit bleibt, die notwendigen Vorbereitungen für die Umsetzung der Vereinbarung zu treffen. So müssten neue Formulare, beispielsweise für Gewährleistungserklärungen, erstellt und notwendige personelle Kapazitäten für die vorgesehenen zusätzlichen Prüfungen geschaffen werden. Wäre es beim ursprünglichen Termin 1. Januar geblieben, wäre es nach Ansicht der KBV zudem schwierig geworden, die rund 70 000 sonografierenden Ärztinnen und Ärzte angemessen über die Änderungen zu informieren. HK

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