POLITIK
Krankenhausfinanzierung: Geringere Entlastung für Kliniken


Ulla Schmidt: Die Länder müssen ihre Investitionen erhöhen. Foto: IPON
Rudolf Henke: Pläne des Ministeriums sind empörend. Foto: Photothek
Bei der Anhörung des Gesetzentwurfs Ende November im Gesundheitsausschuss des Bundestags lagen die Änderungsvorschläge noch nicht vor. Trotzdem ließen die Sachverständigen kaum ein gutes Haar an dem Vorhaben. Ihrer Meinung nach hat sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nicht gegen die Interessen der Bundesländer durchsetzen können. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe lediglich über die Einführung einer sogenannten Investitionspauschale für die Kliniken entscheiden soll. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), bemängelte, das Gesetz sei in dieser Frage viel zu wenig konkret. Auch müssten die Kliniken frei entscheiden dürfen, wie sie Investitionsmittel verwendeten.
Johann-Magnus von Stackelberg: Der Einheitsbeitragssatz reicht für die geplanten ehrausgaben nicht aus. Foto: Jürgen Gebhardt
Johann-Magnus von Stackelberg, Vorstand des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hatte bei der Anhörung gewarnt, die vorgesehenen Mehrausgaben der Kassen für die Kliniken von 4,5 Milliarden Euro könnten mit einem Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent nicht finanziert werden. Von Stackelberg betonte, die Kassen würden im kommenden Jahr wegen der Umstellung von den bisherigen krankenhausindividuellen Basisfallwerten auf die höheren Landesbasisfallwerte als Grundlage für die Bewertung von Klinikleistungen stärker belastet. Deshalb forderten die Kassen, die Landesbasisfallwerte 2009 auf den Mittelwert der Hausbasisfallwerte zurückzuführen und Mehrleistungen der Krankenhäuser stärker abgestaffelt zu vergüten. Damit würde das Morbiditätsrisiko bei den Krankenhäusern bleiben.
Georg Baum: Kliniken müssen über Investitionsmittel frei entscheiden dürfen. Foto: DKG
Allerdings hatten CDU und CSU bei internen Beratungen der Koalition auf Fachebene Bedenken angemeldet. Es heißt aus der Unionsfraktion aber auch, die Kliniken würden mit dem Gesetz gut bedacht.
Fest steht, dass die Änderungen wegen der Differenzen erst am 15. Dezember im Ausschuss beraten werden. Die Koalitionäre sind dennoch optimistisch, dass das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Zumindest haben die Klinikvertreter durch die Verzögerung die Möglichkeit, bei ihrem Treffen mit Schmidt und den Koalitionsspitzen auf Änderungen zu drängen.
Gesprächsstoff gibt es genug. So soll das Statistische Bundesamt bis 2011 einen Warenkorb für die Kliniken erstellen, in dem unter anderem die Energie-, die Sach- und die Personalkosten abgebildet werden. Ein daraus abgeleiteter Orientierungswert soll die Grundlage für die Berechnung des Finanzbedarfs bilden.
Nur ein neuer Deckel
Allerdings wird wohl die Entscheidung, wann und in welchem Umfang dieser Orientierungswert angewendet wird, künftig allein beim BMG liegen. „Dies ist ein Beispiel für die Tendenz, die Selbstverwaltungslösungen der GKV durch ministerielle Eingriffe zu ersetzen“, kritisierte von Stackelberg. Auch der Marburger Bund bemängelte: „Dieses Verfahren ersetzt lediglich einen Deckel durch einen anderen.“ Noch schlimmer: Dieser Deckel könne dann sogar willkürlich politisch bestimmt werden.
Samir Rabbata
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