

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) arbeiten gegenwärtig mit Hochdruck daran, die Ergebnisse der Honorarreform in den Regionen umzusetzen. Dort, wo sich KVen und Krankenkassen bereits geeinigt haben, summen die Rechner, um die Regelleistungsvolumina für die Ärztinnen und Ärzte zu berechnen. Sie sollen möglichst bis Mitte Dezember wissen, wie hoch der wesentliche Teil ihres Einkommens aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen wird. Unsicher ist die Lage bei den Ärzten, die bislang hohe Punktwerte bei rigider Mengenbegrenzung erzielt haben, und bei denjenigen, die ihr Geld hauptsächlich mit extrabudgetären Leistungen verdient haben. Die Verhandlungen verliefen besonders zäh in den KVen, die befürchteten, von der Honorarreform am wenigsten zu profitieren.
In der KV Nordrhein benötigte man 14 Verhandlungsrunden, bis sich Ärzte und Krankenkassen auf das Honorar für das Jahr 2009 einigen konnten. „Das Ergebnis ist aber kein Anlass zur Freude, sondern Ausdruck pragmatischer Politik“, sagte der KV-Vorsitzende Dr. med. Leonhard Hansen. Zwar steigt in Nordrhein das Gesamthonorar um rund 80 Millionen Euro, vor allem durch Geld, das außerhalb der Gesamtvergütung fließt. Dadurch sei es wenigstens gelungen, Honorarabsenkungen zu vermeiden, erklärte Hansen. Denn der auf Bundesebene vereinbarte Orientierungswert von 3,5 Cent liegt unter den bislang in Nordrhein geltenden 3,8 Cent. Zugeständnisse haben die Kassen aber beim ambulanten Operieren gemacht. Hier konnte nach Angaben der KV Nordrhein das bisherige Vergütungsniveau gehalten werden.
Nur „teilweise zufrieden“ zeigte sich auch die KV Baden-Württemberg. Dort musste das Schiedsamt entscheiden, weil sich die Vertragspartner nicht einigen konnten. Mit dem Orientierungswert von 3,5 Cent liegt das Punktzahlniveau in Baden-Württemberg um 0,5 Cent unter dem bisherigen. Allerdings hat die KV erreichen können, dass die Methadonsubstitution, ambulante Operationen und der Notfalldienst zusätzlich gefördert werden. Wichtig ist außerdem, dass kein Geld an die Kassen zurückfließt, wenn Regelleistungsvolumina nicht ausgeschöpft werden.
Von einem Teilerfolg spricht die KV Schleswig-Holstein. Auch dort entschied das Schiedsamt, vor dem die KV einige Sonderregelungen durchsetzen konnte. Hier werden künftig ebenfalls bestimmte Leistungen außerhalb der Gesamtvergütung bezahlt: Dialysesachkosten, das ambulante Operieren, belegärztliche Leistungen, Betreuungspauschalen für Nervenärzte, Neurologen und Psychiater sowie Heimbesuche. Wie in Baden-Württemberg gilt auch in Schleswig-Holstein, dass kein Geld an die Kassen zurückfließt, wenn Regelleistungsvolumina nicht ausgeschöpft werden. Diese Mittel wandern in einen Sonderfonds, über ihre Verwendung entscheiden KV und Krankenkassen gemeinsam. Bundesweit einmalig ist nach Angaben der KV eine Einigung zur antragsgebundenen Psychotherapie. Sollte Ende 2009 in diesem Bereich Geld fehlen, müssen die Kassen nachzahlen.
„Sehr zufrieden“ zeigte sich der Vorstand der KV Hamburg mit dem dortigen Verhandlungsergebnis. Zwar seien die Verhandlungen „mörderisch“ gewesen, doch habe man sich in wichtigen Punkten durchsetzen können, sagte Walter Plassmann. Extrageld gibt es auch in Hamburg für Leistungen wie die Schmerztherapie oder Dialysesachkosten. Für Präventionsleistungen erhalten die Ärzte einen Aufschlag zum Orientierungswert. Bei ambulanten Operationen konnte der alte Punktwert von 4,87 Cent gehalten werden. „Wir liegen mit unseren Steigerungsraten beim Honorar über den Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung“, erklärte Plassmann. Allerdings werde sich die Honorarreform auf die Ärzte unterschiedlich auswirken.
In der KV Bremen verliefen die Schiedsamtsverhandlungen ausgesprochen konstruktiv und vernünftig, bekräftigte deren Vorsitzender Dr. med. Till Spiro. Auch dort werden künftig einige Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt. Für bestimmte förderungswürdige Leistungen gibt es Zuschläge. „Leider ließen die strengen Vorgaben des Erweiterten Bewertungsausschusses aber keine Spielräume, der besonderen Versorgungssituation eines Stadtstaats wirklich gerecht zu werden“, betonte Spiro.
In der KV Bayerns dagegen ist die Situation ziemlich verfahren. Wegen „unüberbrückbar scheinender Differenzen“ hätten Ärzte und Krankenkassen sich am 28. November vor dem Schiedsamt nicht einigen können, teilte die KV mit. Sie habe in der Verhandlung erreichen wollen, dass für einige im neuen Honorarsystem stark unterfinanzierte Leistungen Zuschläge festgesetzt würden. Dadurch sollten drohende Verwerfungen möglichst verhindert werden. Das Schiedsamt habe sich jedoch nicht in der Lage gesehen, darüber abschließend zu entscheiden. „Fakt ist: Erhebliche Honorareinbußen im kommenden Jahr sind für viele bayerische Ärzte eine Gefahr, die nicht von der Hand zu weisen ist“, meinte KV-Vorstand Dr. med. Gabriel Schmidt.
Heike Korzilius
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