

Als langjährig Unterrichtender bei Arzthelferinnen beziehungsweise Medizinischen Fachangestellten bin ich, wie auch Ärzte und Auszubildende, sehr erstaunt und auch entsetzt über Formulierungen und Inhalt der Aussagen der Autorin. Wenn es der Zweck des Artikels sein soll, Ärzte von der Ausbildung von MFAs abzuhalten, dann hat er sein Ziel erfüllt – ist allerdings beabsichtigt, die medizinisch interessierte Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren über den neu gestalteten Ausbildungsberuf, dann muss ich der Kollegin leider ein Mangelhaft geben . . . Formulierungen wie „Der Auszubildenden ist der verpflichtende Charakter dieser Regeln (Pflichten aus dem Vertrag) aufgrund ihrer mangelnden Vorbildung . . . oft nicht bewusst“ oder „Die MFA kommt in der Regel aus einfachen sozialen Verhältnissen und ist aufgrund ihrer Vorbildung nur eingeschränkt in der Lage, ihre Rechte zu erkennen und wahrzunehmen“ offenbaren einen diskriminierenden Unterton und ein gesellschaftlich sehr klischeehaftes, angreifbares Rollenverständnis. Diese Wortwahl kann weder von ausbildenden Ärztinnen und Ärzten noch von Lehrerinnen und Lehrern dieser Auszubildenden mitgetragen noch unterstützt werden. Auch nützt diese Darstellung keiner der im Text genannten Gruppen. Auch wird unterstellt, dass „ . . . die Arzthelferin (sonst im Text: MFA) auch nicht einmal die theoretische Möglichkeit hat, später selbst Chefin zu werden“. Dies ist einfach eine falsche Behauptung: Einige MFAs verfügen über die allgemeine Hochschulreife und können später Medizin studieren, der überwiegende Teil der Auszubildenden bringt den mittleren Bildungsabschluss mit und entwickelt einen beeindruckenden beruflichen Ehrgeiz . . .
Achim Pollert, Am Langen Rod 70,
34537 Bad Wildungen
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