MEDIEN
Arzthaftung: Friedensstiftende Funktion


Christina Meurer: Außergerichtliche Streitbeilegung in Arzthaftungssachen. Springer, Berlin 2008, 216 Seiten, gebunden, 79,95 Euro
Im Teil A, der mit „Objektivität und Neutralität der Verfahren“ überschrieben ist, werden die Objektivität der bei den Ärztekammern angesiedelten Kommissionen, die Objektivität der Gutachter sowie die Qualität der Gutachten beleuchtet. Im Teil B wird die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens der Gutachterkommissionen untersucht, Teil C widmet sich der Beteiligung von Patientenvertretern. Neben der Verfahrensdauer und dem sachlich begrenzten Prüfungsumfang der Gutachterkommissionen untersucht Meurer auch, ob eine Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen im föderalen System der Ärztekammern sinnvoll und erstrebenswert ist. Dabei zeigt sie Vor- und Nachteile auf und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Musterverfahrensordnung, mit der ein bestimmtes bundeseinheitliches Verfahrensmuster festgelegt werden könnte, nicht notwendig ist. Es genügt, dass die satzungsrechtlichen Regelungen in den Ländern bestimmte Verfahrensgarantien gewährleisten und die Kommissionen nach einem ähnlichen Verfahren vorgehen. Für wünschenswert wird eine Verfahrensbeschleunigung erachtet.
Bevor Meurer sich dann noch mit anderen außergerichtlichen Streitschlichtungssystemen, wie der Begutachtung durch den MDK und der Mediation in Arzthaftungssachen, befasst, wird kurz auf die Entwicklung von Fehlervermeidungsstrategien im Rahmen des sogenannten Riskmanagements eingegangen. In Bezug auf die Nutzbarmachung des Potenzials der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen stellt Meurer fest, dass die Gutachterkommissionen die Möglichkeiten an der Behandlungsfehlervermeidung mitzuwirken als zweite Säule ihrer Arbeit nutzen und durch Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Fortbildung auch zur Behandlungsfehlervermeidung beitragen.
Abschließend urteilt die Autorin, dass die friedensstiftende Funktion der ärztlichen Gütestellen heute ganz überwiegend erkannt ist. Trotz verbleibender Kritik in einzelnen Punkten verdienten die Leistungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen Anerkennung.
Ulrike Hespeler