Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen verständigten sich auf eine Übergangsvereinbarung zur Fortführung der besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und der besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. März 2009 unter der Zielsetzung der Weiterführung bisher bestehender Vereinbarungen.
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