ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2008Übergangsvereinbarung zur Fortführung der besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und zur Fortführung der besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Übergangsvereinbarung zur Fortführung der besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und zur Fortführung der besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung

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LNSLNS Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren gemäß § 82 Abs. 1 SGB V, den Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (EKV) um folgende Anlage zu ergänzen:
Übergangsvereinbarung
zur
Fortführung der besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
und zur
Fortführung der besonderen Maßnahmen
zur Verbesserung der onkologischen Versorgung
Auf der Grundlage von § 82 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Partner des Bundesmantelvertrages Ärzte/Ersatzkassen nachstehende Regelung zur Fortführung vereinbarter Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und vereinbarter besonderer Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. März 2009:
1. Soweit bestehende Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Ersatzkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung krebskranker Patienten zum 31. Dezember 2008 gekündigt worden sind, gelten diese Vereinbarungen bis zum 31. März 2009 fort.
2. Zwischen den Verbänden der Ersatzkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbarte Anpassungen dieser Vereinbarungen mit Wirkung zum 1. Januar 2009 bleiben unberührt.
Die Partner des Bundesmantelvertrages Ärzte/Ersatzkassen werden mit Wirkung zum 1. April 2009 eine Anschlussvereinbarung treffen, die geeignet ist, die qualitätsgesicherte Versorgung mit sozialpsychiatrischen Leistungen sowie Leistungen der onkologischen Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Diese Vereinbarung wird wirksam durch Beitritt der Verbände der Ersatzkassen sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Fortführung oder Anpassung bestehender Vereinbarungen mit Wirkung zum 1. April 2009 oder die Sicherstellung der Versorgung in anderer Weise bleiben unberührt.

Gültig ab 1. Januar 2009 bis zum 31. März 2009

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