GOÄ-RATGEBER
Befunde für die Arbeitsagentur werden besser vergütet


Gleichwohl ist auch die Bundesagentur für Arbeit mit der Neuvereinbarung zufrieden. Denn im Kontext der Vergütungsregelungen wurde festgelegt, dass der Befundbericht künftig innerhalb von zehn Werktagen bei der Agentur für Arbeit vorliegen muss.
Die getroffene Vereinbarung stellt aus Sicht der Bundesärztekammer deshalb auch eine klassische Win-win-Situation dar. Die ärztliche Leistung werde künftig deutlich besser vergütet. Im Gegenzug erhalte der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit zeitnah die angeforderten Befundberichte.
Die Neuvereinbarung wird noch in diesem Jahr im Deutschen Ärzteblatt bekannt gemacht. Unter www.baek.de/befundberichte kann die Neuregelung allerdings bereits jetzt eingesehen werden.
Die Bundesärztekammer wertet die Vereinbarung als Einstieg in eine neue Vergütungsphilosophie, die zum Inhalt hat, ärztliche Leistungen endlich angemessen zu honorieren. Dies bezieht sich sowohl auf die ärztlichen Berichte für andere Auftraggeber als auch generell auf die Erbringung ärztlicher Leistungen. Auch bei der anstehenden Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird sich die Bundesärztekammer entsprechend positionieren. Der Einstieg in einen nicht kontrollierbaren Prozess des Preisdumpings ärztlicher Leistungen – wie er gerade mit dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf einer novellierten Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen versucht wird oder eine Angleichung der GOÄ an den EBM – ist mit der Bundesärztekammer nicht zu machen. Hochwertige medizinische Leistungen können nur bei einer adäquaten Honorierung erbracht werden, dies ist die übergeordnete Botschaft der getroffenen Neuvereinbarung. Alexander Golfier