BERUF
Zum richtigen Zeitpunkt des Aufklärungsgesprächs: Die Dringlichkeit des Eingriffs ist entscheidend


Im Regelfall hat das Aufklärungsgespräch einen Tag vor dem Eingriff zu erfolgen. Hiervon abweichend genügt es bei Notoperationen jedoch, wenn die erforderliche Aufklärung drei bis vier Stunden vorher stattfindet.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 1 U 2175/06) fallen unter den Begriff der Notfalloperation nicht nur diejenigen Eingriffe, ohne die mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod des Patienten eintreten würde. Ein kurzer zeitlicher Abstand von wenigen Stunden kann zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Operation vielmehr auch dann genügen, wenn andernfalls eine deutliche Verschlechterung der Heilungschancen für den Patienten droht oder eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von lebensbedrohlichen Komplikationen besteht.
Der Arzt würde sich einer Haftungsgefahr aussetzen, wenn er zum Zweck der Einhaltung des vermeintlich korrekten Abstands zwischen dem Aufklärungsgespräch und dem Eingriff einen Tag vergehen ließe und sich in diesem Zeitraum die oben dargelegten Risiken verwirklichen würden.
Der richtige Zeitpunkt der Aufklärung beurteilt sich somit nach der Dringlichkeit des Eingriffs und ist nicht mehr völlig starr mit mindestens einem Tag vor dem Eingriff festgelegt.
RA Nadin Seckel, Erfurt
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