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Krankenhausreform: Ministerium will Kliniken geringer entlasten als geplant


Die finanzielle Entlastung für Krankenhäuser wird wohl doch geringer ausfallen als erwartet. Es bedarf zudem dringend einer Reform der Krankenhausfinanzierung in der Psychiatrie und Psychosomatik. Foto: ddp
Bezug nehmend auf die Berechnungsumstellung von Klinikleistungen auf die Landesbasisfallwerte heißt es in einem der Änderungsentwürfe, die Vertragsparteien würden verpflichtet, „die zusätzlichen Einnahmen der Krankenhäuser im Land (. . .) insbesondere für die Finanzierung der anteiligen Tariflohnerhöhung“ einzusetzen. „Der Konvergenzsaldo ist mit den zusätzlichen Mitteln für die anteilige Tariflohnerhöhung aus der Veränderungsrate (. . .) zu verrechnen, sodass der Landesbasisfallwert 2009 in diesem Umfang nicht zusätzlich durch diese Tatbestände steigt.“
Auch sollen nach dem Antrag für „das Jahr 2009 Leistungssteigerungen pauschal in Höhe von 35 Prozent finanziert werden“. Bleibt es dabei, hätten sich die Kassen mit ihren Forderungen vollständig durchgesetzt. Das Morbiditätsrisiko verbliebe dann bei den Krankenhäusern.
Der Marburger Bund (MB) hatte bereits im Vorfeld davor gewarnt, dass die Forderungen der Kassen den Kliniken rund 1,3 Milliarden Euro entziehen würden. Dabei müsste die Politik formal nicht einmal Abstriche bei ihren finanziellen Zusagen machen, weil den Krankenhäusern ein Teil des Geldes an anderer Stelle wieder entzogen würde. Entsprechend empört zeigte sich der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, nach Bekanntwerden des Vorhabens: „Wir warnen den Bundestag davor, den Plänen des BMG nachzukommen und den Krankenhäusern erneut milliardenschwere Sparprogramme aufzuerlegen.“ Der Chef der Ärztegewerkschaft nannte es empörend, dass das BMG den Bundestagsfraktionen Vorschläge zuleitet, „die im Fall der Realisierung zu neuen wirtschaftlichen Verlusten der Kliniken in Milliardenhöhe führen würden“.
Dem Vernehmen nach hegt die Union Bedenken gegen die Vorhaben des Ministeriums. Aus der Unionsfraktion heißt es aber auch, dass die Kliniken mit den Gesetzesvorhaben deutlich entlastet würden.
Abschließend beraten werden die Änderungsanträge am 15. Dezember. Zum 1. Januar 2009 soll das Gesetz in Kraft treten. SR
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