ArchivDeutsches Ärzteblatt PP12/2008Krankenhausreform: Ministerium will Kliniken geringer entlasten als geplant

AKTUELL

Krankenhausreform: Ministerium will Kliniken geringer entlasten als geplant

Rabbata, Samir

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS
Die finanzielle Entlastung für Krankenhäuser wird wohl doch geringer ausfallen als erwartet. Es bedarf zudem dringend einer Reform der Krankenhausfinanzierung in der Psychiatrie und Psychosomatik. Foto: ddp
Die finanzielle Entlastung für Krankenhäuser wird wohl doch geringer ausfallen als erwartet. Es bedarf zudem dringend einer Reform der Krankenhausfinanzierung in der Psychiatrie und Psychosomatik. Foto: ddp
Die finanzielle Entlastung der Krankenhäuser im nächsten Jahr wird wohl deutlich geringer ausfallen, als bisher angenommen. Dies geht aus Formulierungshilfen des Bundes­gesund­heits­ministeriums (BMG) für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Kranken­haus­finanzierungs­reform­gesetz hervor. Demnach sollen die von den Krankenhäusern erwarteten Mehreinnahmen durch die Umstellung auf die Landesbasisfallwerte als Berechnungsgrundlage für die Bezahlung von Klinikleistungen mit den im Gesetz gemachten finanziellen Zusagen verrechnet werden. Damit dürfte die in Aussicht gestellte hälftige Refinanzierung der Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter von Klinikbeschäftigten durch die Kürzung wieder passé sein.

Bezug nehmend auf die Berechnungsumstellung von Klinikleistungen auf die Landesbasisfallwerte heißt es in einem der Änderungsentwürfe, die Vertragsparteien würden verpflichtet, „die zusätzlichen Einnahmen der Krankenhäuser im Land (. . .) insbesondere für die Finanzierung der anteiligen Tariflohnerhöhung“ einzusetzen. „Der Konvergenzsaldo ist mit den zusätzlichen Mitteln für die anteilige Tariflohnerhöhung aus der Veränderungsrate (. . .) zu verrechnen, sodass der Landesbasisfallwert 2009 in diesem Umfang nicht zusätzlich durch diese Tatbestände steigt.“

Auch sollen nach dem Antrag für „das Jahr 2009 Leistungssteigerungen pauschal in Höhe von 35 Prozent finanziert werden“. Bleibt es dabei, hätten sich die Kassen mit ihren Forderungen vollständig durchgesetzt. Das Morbiditätsrisiko verbliebe dann bei den Krankenhäusern.

Der Marburger Bund (MB) hatte bereits im Vorfeld davor gewarnt, dass die Forderungen der Kassen den Kliniken rund 1,3 Milliarden Euro entziehen würden. Dabei müsste die Politik formal nicht einmal Abstriche bei ihren finanziellen Zusagen machen, weil den Krankenhäusern ein Teil des Geldes an anderer Stelle wieder entzogen würde. Entsprechend empört zeigte sich der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, nach Bekanntwerden des Vorhabens: „Wir warnen den Bundestag davor, den Plänen des BMG nachzukommen und den Krankenhäusern erneut milliardenschwere Sparprogramme aufzuerlegen.“ Der Chef der Ärztegewerkschaft nannte es empörend, dass das BMG den Bundestagsfraktionen Vorschläge zuleitet, „die im Fall der Realisierung zu neuen wirtschaftlichen Verlusten der Kliniken in Milliardenhöhe führen würden“.

Dem Vernehmen nach hegt die Union Bedenken gegen die Vorhaben des Ministeriums. Aus der Unionsfraktion heißt es aber auch, dass die Kliniken mit den Gesetzesvorhaben deutlich entlastet würden.

Abschließend beraten werden die Änderungsanträge am 15. Dezember. Zum 1. Januar 2009 soll das Gesetz in Kraft treten. SR

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote