

Der Erweiterte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 8. Sitzung am 23. Oktober 2008 einen Beschluss zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009 getroffen.
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