ArchivDeutsches Ärzteblatt PP12/2008Änderungen der Richtlinien für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Änderungen der Richtlinien für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis

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LNSLNS Die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V in der Fassung vom 23. Mai 2005 (Dtsch Arztebl 2005; 102[25]: A 1843), geändert durch die Beschlüsse am 18. September 2006 (Dtsch Arztebl 2006; 103[40]: A 2658) und 19. Februar 2008 (Dtsch Arztebl 2008; 105[12]: A 650) wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 erhält folgende Fassung:
„Vertragsärzte können ihre Kassenärztliche Vereinigung längstens bis zum 31. Dezember 2008 beauftragen, das maschinelle Einlesen der Abrechnung durchzuführen. Vertragsärzte, die im Jahr 2008 das 63. Lebensjahr vollendet haben, können ihre Kassenärztliche Vereinigung mit deren Zustimmung längstens bis zum Beginn der flächendeckenden Einführung der Onlineanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291 a SGB V beauftragen, das maschinelle Einlesen der Abrechnung durchzuführen. Den Zeitpunkt der flächendeckenden Einführung nach Satz 2 gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekannt.“

2.
Die Änderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 2008

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