BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderungen der Richtlinien für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis


1.
§ 3 erhält folgende Fassung:
„Vertragsärzte können ihre Kassenärztliche Vereinigung längstens bis zum 31. Dezember 2008 beauftragen, das maschinelle Einlesen der Abrechnung durchzuführen. Vertragsärzte, die im Jahr 2008 das 63. Lebensjahr vollendet haben, können ihre Kassenärztliche Vereinigung mit deren Zustimmung längstens bis zum Beginn der flächendeckenden Einführung der Onlineanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291 a SGB V beauftragen, das maschinelle Einlesen der Abrechnung durchzuführen. Den Zeitpunkt der flächendeckenden Einführung nach Satz 2 gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekannt.“
2.
Die Änderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Berlin, den 7. Oktober 2008
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