SUPPLEMENT: PRAXiS
Privatabrechnung: Anlass zur Sorge
Dtsch Arztebl 2008; 105(50): [1]


Und die Enttäuschung ist groß: Nach 21 Jahren Stillstand bei der Gebührenanpassung hat sich das Bundesgesundheitsministerium zu einer Anhebung des Punktwerts für privatzahnärztliche Leistungen von 5,62421 Cent auf gerade einmal 5,65 Cent entschlossen. Zudem orientiert sich das Bewertungsgefüge streng am Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Beides spricht dafür, dass die Umsetzung der neuen GOZ kostenneutral erfolgen soll. Doch damit nicht genug: Der Entwurf enthält auch eine Öffnungsklausel, die den privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträgern das Recht einräumt, mit einzelnen Ärzten Preisabsprachen zu treffen – völlig losgelöst von der Gebührenordnung. Wie in der GKV droht somit ein Einkaufsmodell der Kostenträger zulasten der Leistungserbringer. Denn in der Regel wird weniger über Qualität als vielmehr über den Preis verhandelt.
Der Gesetzentwurf gibt somit aus ärztlicher Sicht Anlass zur Sorge. Jens Flintrop
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