SUPPLEMENT: PRAXiS
Praxissoftware: Werbung von Verordnung trennen
Dtsch Arztebl 2008; 105(50): [2]


Bei der beanstandeten Software wurde für die Diagnose ein Verordnungsvorschlag angezeigt, der zwar als Anzeige gekennzeichnet war – durch zweimaliges Drücken der Returntaste war das Präparat jedoch im Rezept eingetragen. Preiswertere Alternativen zu recherchieren, war für den Arzt dagegen deutlich aufwendiger. Dies dürfe nicht sein, so das Gericht.
Seit Mitte des Jahres hatte die KBV alle Praxissysteme auf die Verquickung von Werbung und Rezeptausstellung überprüft und dabei fast jedes beanstandet. Die Softwareanbieter befürchten, dass die Pharmafirmen jetzt das Sponsoring von Praxissoftware einstellen, sodass in der Folge die Arztprogramme erheblich teurer für die Ärzte werden. KBr
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