SUPPLEMENT: PRAXiS
Kleine Anfragen zur Mobilfunkforschung
Dtsch Arztebl 2008; 105(50): [9]


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Eine weitere Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs.16/10019) zu Gesundheitsschäden durch drahtlose Kommunikationstechnologien hat die Bundesregierung ebenfalls beantwortet (BT-Drs. 16/10085). Danach beruhen die Grenzwerte des Bundes-emissionsschutzgesetzes für den Strahlenschutz von drahtlosen Kommunikationstechnologien auf „gut dokumentierten Wirkungen“ elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit. Bei der Grenzwertsetzung sei die interindividuelle Streuung berücksichtigt und ein Sicherheitsabstand zu gut reproduzierbaren Schwellenwirkungen eingehalten worden. Zum Schutz der Bevölkerung seien die Grenzwerte weit unterhalb der identifizierten Schwellen festgelegt worden. Wissenschaftliche Nachweise, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung vor derzeit bekannten Gesundheitsgefahren nicht ausreichend schützten, würden der Bundesregierung nicht vorliegen. Auch der Abschluss des DMF habe ergeben, dass die Grenzwerte ausreichend seien. Deshalb halte die Bundesregierung weiterhin an den bestehenden Grenzwerten fest. KBr
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