ArchivDeutsches Ärzteblatt51-52/2008Prävention: Gesetzespläne stillschweigend vertagt

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Prävention: Gesetzespläne stillschweigend vertagt

Jachertz, Norbert

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Individuelle Präventionsleistungen nehmen häufig Versicherte in Anspruch, die ohnehin gesundheitsbewusst leben. Foto: fotolia
Individuelle Präventionsleistungen nehmen häufig Versicherte in Anspruch, die ohnehin gesundheitsbewusst leben. Foto: fotolia
Zu einem Präventionsgesetz wird es auch in dieser Legislaturperiode nicht kommen. Das zeichnete sich beim 14. Kongress „Armut und Gesundheit“ Anfang Dezember in Berlin klar ab. Marion Caspers-Merk, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, sprach nunmehr davon, an einem solchen Gesetz werde „in Zukunft kein Weg vorbeiführen“. Sie, wie auch Prof. Dr. Elisabeth Pott von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (die dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnet ist), verwies stattdessen tröstend auf einzelne Projekte, die der Gesundheitsförderung sozial Benachteiligter dienen. Ein vom Bundestag 2005 verabschiedetes Präventionsgesetz scheiterte am Bundesrat. Ausschlaggebend waren Differenzen über den Stellenwert von individueller und gesellschaftlicher (primärer) Prävention.

Caspers-Merk kritisierte in Berlin scharf die Krankenkassen, die überwiegend individuelle Prävention förderten statt „Setting-Maßnahmen“ in Kindergärten, Schulen oder Betrieben. In der Tat nutzen die Kassen ihre Präventionsmittel (rund 250 Millionen Euro pro Jahr) vorwiegend zum Marketing, um gesundheitsbewusste Mitglieder bei der Stange zu halten. Nur sechs Prozent der Gelder gingen, so Caspers-Merk, ins „Setting“.

Der Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Rolf Rosenbrock (Wissenschaftszentrum Berlin), einer der Mentoren des Kongresses, bezeichnete ein Präventionsgesetz als überfällig, um die Fülle der Einzelmaßnahmen koordinieren und nachhaltig finanzieren zu können. Rosenbrock erhofft sich von primärer Prävention, der wachsenden sozialen Ungleichheit gezielt begegnen zu können. NJ

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