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Datenbank: Onlineapotheken mit Sicherheitslogo


In Deutschland ist der Versandhandel mit Arzneimitteln seit dem Jahr 2004 erlaubt. Versandapotheken unterliegen dabei den gleichen Anforderungen wie Präsenzapotheken. Für Verbraucher ist es bislang jedoch schwierig, illegale von legalen Anbietern zu unterscheiden. Daher wird das DIMDI Anfang 2009 ein „Sicherheitslogo“ zur Verfügung stellen, das ausschließlich Apotheken erhalten, die zum Versandhandel zugelassen sind. Durch Anklicken des Siegels im Internetauftritt einer Apotheke sollen die Verbraucher künftig feststellen können, ob diese eine Versanderlaubnis besitzt.
Zusätzlich zu weiteren Informationen zu den Apotheken soll das Register auch eine Gesamtaufstellung aller dort erfassten Apotheken enthalten. KBr
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