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Früh- und Neugeborene: Bundesausschuss legt Mindestmenge fest


Foto: Eberhard Hahne
Darüber hinaus sollen Krankenhäuser, die Frühchen versorgen, in Zukunft Ergebnisdaten einschließlich Sterberaten offenlegen. Um Frauen, bei denen eine Risikoschwangerschaft absehbar ist, noch zielgerichteter zu beraten, soll zudem im Laufe dieses Jahres die Mutterschaftsrichtlinie überprüft werden. Der G-BA will darin präziser definieren, wann eine Risikoschwangerschaft vorliegt.
Sowohl Patientenvertreter als auch Vertreter des GKV-Spitzenverbands bezeichneten die Regelung als gut. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hingegen hält Qualitätsvereinbarungen für die bessere Alternative. Durch den Beschluss werde sich die Anzahl der Häuser, die Frühchen versorgten, um die Hälfte reduzieren, gab die DKG zu bedenken. Die Berliner Ärztekammer sieht in dem Beschluss einen „Irrweg“. Deren Präsident, Dr. med. Günter Jonitz, äußerte die Sorge, der Beschluss könne in strukturschwachen Bundesländern zu Versorgungsengpässen führen. MM
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