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DRG-Begleitforschung: Auftrag an IGES-Institut vergeben


In § 17b Abs.8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des neuen Vergütungssystems durchführen müssen. Das gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hattte den Auftrag europaweit ausgeschrieben.
Obwohl im Gesetz festgelegt worden war, dass bis Ende 2005 eine Begleitforschung gestartet werden muss, wurde der Auftrag erst im Mai 2008 ausgeschrieben. cs
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