

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die nachfolgend abgedruckten Anpassungen der Bundesmantelverträge vereinbart. Damit werden die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Wohnortprinzips gemäß § 83 i. V. m. § 87a Abs. 3 SGB V notwendigen Regelungen aufgenommen. Die Anpassungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.
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