ArchivDeutsches Ärzteblatt PP1/2009Krankenhausfinanzierung: Das Ende einer Hängepartie

POLITIK

Krankenhausfinanzierung: Das Ende einer Hängepartie

Flintrop, Jens

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Endlich Planungssicherheit für die Kliniken: Der Bundestag beschließt das Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab 2009.

Die Krankenhäuser können im Jahr 2009 zusätzlich über 3,5 Milliarden Euro verfügen, die ihnen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung gestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG), das der Bundestag Ende Dezember verabschiedete; aber auch aus bereits geltendem Recht.

Ab 2009 werden die für die Jahre 2008 und 2009 tarifvertraglich vereinbarten Lohnsteigerungen in den Kliniken zu 50 Prozent durch die Krankenkassen refinanziert (soweit diese Erhöhungen die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen überschreiten). Ausschlaggebend sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse in jedem Krankenhaus. Das heißt, nur Klinikträger, die die Tariflohnsteigerungen auch weitergegeben haben, erhalten die Zuschüsse.

Die viel kritisierte Anbindung der Krankenhauspreise an die Einnahmenentwicklung der Kassen soll mittelfristig fallen. Dazu wird das Statistische Bundesamt bis Mitte 2010 einen „Orientierungswert“ ermitteln, der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und voraussichtlich ab 2011 die strikte Grundlohnanbindung ersetzt. Die Entscheidung, in welchem Umfang dieser Orientierungswert dann tatsächlich angewendet wird, liegt allerdings allein beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern wird ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem in drei Jahren bis zu 17 000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst geschaffen werden sollen. Die Krankenkassen müssen diese Stellen zu 90 Prozent finanzieren. Das Förderprogramm wurde auf Drängen der Deutschen Krankenhausgesellschaft noch dahingehend verändert, dass der Eigenanteil der Krankenhäuser nur noch zehn Prozent statt 30 Prozent beträgt.

Nicht weiter verlängert wird der Sparbeitrag der Krankenhäuser zur Sanierung der Kassenhaushalte. In den Jahren 2007 und 2008 hatten die Krankenhäuser GKV-Rechnungsabschläge in Höhe von pauschal 0,5 Prozent hinnehmen müssen.

Um die Mehrausgaben der Kassen für Krankenhausbehandlungen im Jahr 2009 auf 3,5 Milliarden Euro zu begrenzen (diese Summe wurde bei der Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes veranschlagt), hat das BMG kurzfristig noch einige Änderungen ins KHRG eingefügt. Beschlossen ist nun, dass die Konvergenzphase des DRG-Systems um ein Jahr verlängert wird. Gemessen an der bisherigen Rechtslage, die ein Auslaufen der Konvergenzphase für Ende 2008 vorsah, halbieren sich dadurch die konvergenzbedingten Mehreinnahmen bei Krankenhäusern mit Budgetzuwächsen. Bei Krankenhäusern mit konvergenzbedingten Budgetminderungen halbieren sich diese entsprechend. Begrenzt auf das Jahr 2009 müssen die Krankenhäuser zudem den Kassen für nicht vereinbarte Mehrleistungen Preisnachlässe gewähren. Anders als von den Kassen gefordert, betragen diese jedoch nicht generell 65 Prozent, sondern sind frei aushandelbar. Eine Anrufung der Schiedsstelle ist weiterhin möglich.

Das KHRG enthält auch Regelungen zur Weiterentwicklung des DRG-Systems. Vor allem sollen die Preise für Krankenhausbehandlungen in ganz Deutschland angeglichen werden. Beginnend im Jahr 2010 werden dazu die Landesbasisfallwerte in einem Zeitraum von fünf Jahren schrittweise in Richtung auf einen bundesweiten Basisfallwertkorridor angenähert. Von dieser Konvergenz wird eine Bandbreite von plus 2,5 Prozent bis minus 1,25 Prozent um einen rechnerisch ermittelten einheitlichen Basisfallwert ausgenommen. Für die jährliche Annäherung des Landesbasisfallwerts an den einheitlichen Basisfallwertkorridor wird eine Obergrenze vorgegeben, die die Belastung für die Krankenhäuser in einigen Ländern begrenzt.

Das KHRG sieht zudem die Entwicklung und die Einführung eines pauschalierten und tagesbezogenen Vergütungssystems für Leistungen der Psychiatrie und Psychosomatik vor. Eine erstmalige Abrechnung danach ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Daneben wird die Finanzierung der Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung verbessert, um die Personalbesetzung in psychiatrischen Einrichtungen zu verbessern.

Ungelöst bleibt das Problem des Investitionsstaus in den Kliniken. Vereinbart wurde lediglich, dass Bund und Länder eine Arbeitsgruppe einrichten, die bis Ende 2009 darüber berät, ob bundesweit Investitionspauschalen eingeführt werden. Falls es dazu kommt, wären die einzelnen Länder aber nicht verpflichtet, sich nach dem System der Pauschalen zu richten.
Jens Flintrop

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote