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Gesetzliche Krankenkassen: Viele Kinder ohne Versicherungsschutz


Hintergrund der Angelegenheit ist laut „Spiegel“ eine Neuregelung im Rahmen der Gesundheitsreform. Demnach deckt bei Beitragsrückständen die Krankenversicherung auch bei einem Ehepartner und den Kindern eines Versicherten nur noch Notfälle sowie die Behandlung akuter und schmerzhafter Erkrankungen ab.
Eigentlich wollte die Große Koalition mit dem Gesetz die Zahl der Nichtversicherten verringern. Tatsächlich jedoch zahlen laut „Spiegel“ viele der nun Neuversicherten ihre Beiträge monatelang nicht. In solchen Fällen schreibt das Gesetz den Krankenkassen vor, dass sie nur die Minimalversorgung bezahlen dürfen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dem Bericht zufolge in einem Rundschreiben klargestellt, dass sich die Aussetzung bestimmter Versicherungsleistungen auch auf die Angehörigen erstreckt.
Kritik daran kommt laut „Spiegel“ von den Krankenkassen. Er halte es für falsch, Kinder für Versäumnisse ihrer Eltern zu bestrafen, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs. Es müsse schnellstens eine gesetzliche Neuregelung her, etwa durch Beteiligung der Sozialämter.
Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, wies dagegen darauf hin, es würden nur Leistungen verweigert, die verschoben werden könnten. afp
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