

Aufgrund der durchschnittlichen Verweildauer von nur noch 21 Tagen und dem Trend zur ambulanten Behandlung komme es zu kritischen Behandlungsverläufen. „Viele Schizophrene werden verhaltensauffällig und begehen dann Straftaten“, erklärte Saimeh den Anstieg der Zahl von Schizophrenen im MRV. Überwiegend positiv beurteilten die Experten des Symposiums die 2007 beschlossenen Gesetze „zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt“ und „zur Reform der Führungsaufsicht“. Ob die Neuerungen sich auch auf die Verweildauer auswirken werden, lasse sich aber erst in ein paar Jahren feststellen.
Durch die Reform der Führungsaufsicht kann ein Entlassener nun angewiesen werden, einen Psychotherapeuten oder eine forensische Ambulanz aufzusuchen. Wird diese Auflage nicht erfüllt, sind die Strafen strenger als zuvor. Diese Form der Rückfallprophylaxe beurteilten die Experten als wichtig. Allerdings stellt Saimeh „eine sehr geringe Bereitschaft“ bei Psychiatern und Psychotherapeuten fest, forensische Patienten zu behandeln. PB
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