

Bisher konnten die Betroffenen das Krankengeld mit in ihren GKV-Schutz einbeziehen. Ab dem neuen Jahr müssen sie hier gesondert Vorsorge treffen und eine Zusatzversicherung abschließen. Marc Fleischhauer von der Allianz-Private-Krankenversicherung: „Selbstständige und Freiberufler sind von Beginn einer Arbeitsunfähigkeit an finanziell auf sich allein gestellt und müssen Verdienstausfälle selbst tragen. Wegen der geänderten gesetzlichen Situation sollte sich jeder Freiberufler und Selbstständige in der GKV deshalb aktiv um eine entsprechende Versicherung kümmern.“
In der GKV ist die Absicherung des Krankengelds im Rahmen eines Wahltarifs möglich – die Krankenkassen müssen solche Tarife seit dem 1. Januar 2009 anbieten. Entscheiden sich Versicherte für diese Lösung, binden sie sich drei Jahre lang an die Kasse. Auch die privaten Krankenversicherungen bieten Selbstständigen und Freiberuflern Policen zur individuellen Absicherung des Einkommensausfalls. JF
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