
Die Bundesregierung hat erstmals einen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz für alle Krankenkassen festgelegt: Im Jahr 2009 wird der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte Satz 14,6 Prozent betragen. Ein Blick auf die aktuellen Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt, dass es somit für alle Versicherten teurer wird. Zusätzlich zu den 14,6 Prozent müssen die Versicherten weiterhin den „Zusatzbeitrag“ in Höhe von 0,9 Prozent bezahlen, sodass der Gesamtbeitragssatz 15,5 Prozent beträgt.
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