

Ob es wirklich anders kommen wird, lässt sich derzeit nur schwer sagen. Es gibt eine Menge Ärger und Aufregung, aber noch keine validen Zahlen. Zwar weisen etliche Ärztinnen und Ärzte auf erhebliche Honorareinbußen hin. Doch in einigen Fällen scheint es Missverständnisse zu geben.
- „Die Regelleistungsvolumen sind nicht mit dem Umsatz des Vorjahresquartals gleichzusetzen“, hat Dr. med. Michael Späth, Vorsitzender der KV-Vertreterversammlung Hamburg, in einem Interview klargestellt. Nach seiner Ansicht haben aber nur wenige Ärzte ihren Umsatz mit externen Leistungen und qualifikationsgebundenen Zuschlägen ausgerechnet.
- Die KV Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass sich das Gesamthonorar einer Praxis künftig aus fünf Komponenten zusammensetzt: der Vergütung aus dem Regelleistungsvolumen, aus dem Zusatzvolumen (Hausärzte: zum Beispiel Sonografie, Fachärzte: diagnostische Radiologie), aus dem abgestaffelten Bereich, aus Leistungen außerhalb des Regelleistungsvolumens (zum Beispiel: Prävention), aus Kostenerstattungen (zum Beispiel: Wegegelder, Sachkosten).
- Die KBV schätzt nach einem Bericht des KV-Blatts Berlin, dass die Regelleistungsvolumen nur 40 bis 70 Prozent des Gesamthonorars ausmachen.
Doch das erklärt nicht alle derzeit befürchteten Honorarverluste. Unbestritten ist, dass die neue Gebührenordnung massiv Geld umverteilt. Eine stärkere Angleichung von Leistungsmenge und Honoraren bewirkt nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste in den Praxen. Durch den konsequenten Bezug auf Fallzahlen des Vorjahres werden Steuerungsmechanismen wie zum Beispiel Abfederungen bei Fallzahlrückgängen ausgehebelt. Rie
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