BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erratum


– der Anlage zu § 29 des Bundesmantelvertrag Ärzte und
– der Anlage zu § 15 des Bundesmantelvertrages Ärzte/Ersatzkassen
(Anforderungskatalog AVWG Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz – Anforderungen an Datenbanken und Software für Vertragsarztpraxen) veröffentlicht. Hier muss es in der jeweiligen Anlage zum Bundesmantelvertrag Ärzte und zum Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen unter Punkt P2-110 heißen (Ergänzung fett markiert):
c P2-110 Inhalte der Arzneimittelstammdaten: Nach dem Unterpunkt Hinweis auf die OTC-Ausnahmeliste (Text) bei entsprechenden Präparaten wird folgender Unterpunkt eingefügt: Hinweis auf zu beachtendes Abstimmungsverfahren zur Verordnung besonderer Arzneimittel (§ 73d SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V [Arzneimittel-Richtlinie]) bei entsprechenden Präparaten.
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