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Selektivverträge: Abrechnung mit dem System


Sabine Rieser
Leiterin der Berliner Redaktion
Wie sehr, das konnte der Gesundheitsökonom prompt am Nachmittag erleben: Die KBV-Vertreter verließen am 22. Januar zornig den Erweiterten Bewertungsausschuss. Der hatte zuvor darüber gestritten, wie man die Arzthonorare im Kollektivvertragsbereich bereinigt, wenn daneben Selektivverträge zu finanzieren sind. Aufhalten konnte die KBV Wasem durch ihren Auszug nicht: Er schloss sich dem Vorschlag der Kassen an.
„Es kann nicht sein, dass ein Arzt in Köln dafür bezahlen muss, dass die Krankenkassen mit dem Kollegen in Düsseldorf Sonderverträge abschließen, die nur einem bestimmten Patientenkreis zugutekommen“, kritisierte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Andreas Köhler. „Einen solchen Raubbau zulasten der flächendeckenden Patientenbehandlung werden wir mit allen Mitteln bekämpfen.“
Die Krankenkassen können die Aufregung nicht verstehen. Auf die Details des Bereinigungsbeschlusses gehen sie im Moment genauso wenig ein wie die KBV. Stattdessen verweist ihr GKV-Spitzenverband darauf, dass sich dadurch für die Zukunft drei Bereinigungsszenarien ergäben:
Im ersten Fall wechseln einige Patienten von Dr. Mustermann in einen Selektivvertrag, an dem ihr Arzt teilnimmt, beispielsweise einen Hausarztvertrag. Dann bekäme Dr. Mustermann zwar weniger Geld von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dafür aber Honorar aus dem separat vergüteten Hausarztvertrag.
Im zweiten Fall kämen zu Dr. Mustermann aufgrund eines attraktiven Selektivvertrags neue Patienten, ohne dass bekannt wäre, von wem sie vorher behandelt wurden. Dann würde die Vergütung der betreffenden Facharztgruppe bereinigt.
Im dritten Fall würde Dr. Mustermann für den Selektivvertrag neue Patienten gewinnen, die ein namentlich bekannter Kollege verloren hätte. Dann würde allein dessen Honorar bereinigt.
Warum der Ärger? Weil es bei der Bereinigung um mehr geht als nur um das optimale Berechnungsverfahren. Die Krankenkassen werden alles daransetzen, für Selektivverträge so viele Stücke wie möglich vom Kuchen Gesamtvergütung abzuschneiden. Hausarztverträge, zu deren Abschluss sie bis zum Sommer verpflichtet sind, kosten schließlich Geld und bewirken nicht automatisch Einsparungen.
Die KVen wiederum werden versuchen, so wenig Honorarvolumen wie möglich abzugeben. Sie sind es am Ende nämlich, die den Ärzten einer Fachgruppe das Geld kürzen müssen und damit einmal mehr der Buhmann sind. Den einen oder anderen KV-Vorstand dürfte es auch wurmen, dass man Milliarden Euro ins System geholt hat und nun bald dem Abfluss zusehen darf, nicht nur in Richtung des Deutschen Hausärzteverbandes. Über kurz oder lang werden auch Fachärzte ins Selektivvertragsgeschäft einsteigen.
Das alles ginge in Ordnung, wenn es der Zufriedenheit der Ärzte und Psythotherapeuten sowie einer verbesserten ambulanten Versorgung diente. Sicher ist das nicht. Denn Wettbewerb ist ein Suchprozess, und wie er sich auswirkt, weiß man vorher nicht genau. Nur eines ist klar: Hinterher sind immer alle schlauer.
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