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Rehabilitations-Richtlinie: Künftig mehr Schutz sensibler Daten


Bisher werden diese Berichte, die auch sensible Patientendaten enthalten, von den Rehabilitationseinrichtungen den behandelnden Ärzten und auch den zuständigen Krankenkassen zugeleitet. In Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde der Datenfluss nun verringert.
Der G-BA-Beschluss wird derzeit noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. EB
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