
Kinderschutz
vor Datenschutz:
Ärzte
haben mehr
Handlungsspielraum,
wenn der
Verdacht auf
Missbrauch
besteht.
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Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche in Deutschland besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen. Das Bundeskabinett beschloss Mitte Januar den Entwurf eines Kinderschutzgesetzes, das bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung die ärztliche Schweigepflicht lockert. Darüber hinaus sollen Jugendämter stärker in die Pflicht genommen werden. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums sollen Ärzte künftig bei Hinweisen auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls auch ohne Zustimmung der Eltern das Jugendamt informieren können. Dieser Bruch der Schweigepflicht werde dann weder verfolgt noch bestraft, sagte ein Ministeriumssprecher. „Wer Kinderschutz im ärztlichen Alltag realisieren will, darf nicht von der Schweigepflicht ausgebremst werden“, betonte auch Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Kinderrecht geht vor Datenschutz. Das neue Gesetz bringt dafür die nötige Klarheit.“
Jugendämter sind dem Gesetzentwurf zufolge verpflichtet, möglicherweise gefährdete Kinder in Augenschein zu nehmen. So sollen die Amtsmitarbeiter sich in jedem Fall einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und dessen Umfeld verschaffen, statt sich zum Beispiel durch Ausreden fortschicken zu lassen oder sich aus anderen Gründen allein auf die Aktenlage zu stützen.
Bei einem Umzug eventuell gefährdeter Familien soll das bisher zuständige Amt neben den Akten auch mündlich Informationen an das Jugendamt am neuen Wohnort weitergeben. So soll verhindert werden, dass sich Familien durch sogenannte Jugendamts-Hopping einer Kontrolle entziehen. sun
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