

Welche Regeln
sollen für Gentests
gelten?
Der Bundestag soll
bis zum Sommer
ein Gesetz verabschieden.
Foto: picture-alliance/medicalpicture
Änderungsbedarf sahen die Sachverständigen bei den vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung forderte ein ausdrückliches Verbot von Untersuchungen mit Blick auf spätmanifestierende Krankheiten. Dagegen wandten sich mehrere Sachverständige. Der Humangenetiker Prof. Dr. med. Klaus Zerres wies darauf hin, dass eine solche Untersuchung in der Praxis kaum nachgefragt würde und in Ausnahmefällen möglich bleiben sollte.
Zündstoff boten auch die geplanten Regelungen für den Bereich der Versicherung. Der Deutsche Anwaltverein hält die vorgesehene Ausnahmeregelung ab einer bestimmten Versicherungssumme für diskriminierend und nicht praktikabel. Andere Experten hingegen sprachen von einem „erträglichen Kompromiss“.
Als ein erhebliches Defizit beklagten viele Sachverständige das Fehlen von Regelungen im Bereich der Forschung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, erklärte, dass die Regelungen zum Datenschutz in Bund und Bundesländern hierfür nicht ausreichend seien. ER
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