

„Dieser Beschluss ist formal und inhaltlich rechtswidrig und wird von uns nicht umgesetzt werden.“ Mit diesen Worten hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Köhler, auf eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zu Selektivverträgen und einer entsprechenden Bereinigung der Gesamtvergütung reagiert (DÄ, Heft 5/2009, Seite eins). Die Krankenkassen, der unparteiische Vorsitzende und ein weiteres neutrales Mitglied hatten am 22. Januar entschieden, dass in bestimmten Fällen das Geld für Selektivverträge von der Gesamtvergütung der betreffenden Fachgruppe abgezogen wird. Zuvor hatte die KBV die Verhandlungen verlassen.
Sie will nun das Bundesgesundheitsministerium auffordern, den betreffenden Beschluss zu beanstanden, und außerdem dagegen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg klagen. Denn nach Ansicht der KBV war der Erweiterte Bewertungsausschuss nach ihrem Auszug nicht mehr beschlussfähig. Der neuen Geschäftsordnung zufolge wäre das anders. Doch diese hat das Ministerium noch nicht genehmigt. Rie
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